1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die Firma FFA GmbH (im Folgenden "Quantum Leap Fitness") betreibt einen Internetshop quantumleapfitness.de (im Folgenden "quantumleapfitness.de") rund um das Thema Nahrungsergänzung und Fitness-Supplements. Zur Bewerbung dieses Internetshops betreibt Quantum Leap Fitness ein Affiliateprogramm. Die Registrierung für dieses und die Teilnahme an diesem Affiliateprogramm ist ausschließlich im Rahmen und unter Beachtung dieser AGB möglich und gestattet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Leistungen von Quantum Leap Fitness in Bezug auf das Affiliateprogramm.
1.2 Diese AGB regeln ausschließlich den Geschäftsverkehr mit gewerblichen Partnern (im Folgenden "Unternehmer"). Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unternehmer können Publisher (im Folgenden "Publisher") im Affiliateprogramm von Quantum Leap Fitness werden.
1.3 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit folgender Firma zustande:
FFA GmbH
Brunsbütteler Damm 138
13581 Berlin, Deutschland
vertreten durch die Geschäftsführung
1.4 Für die Teilnahme an dem Affiliateprogramm von Quantum Leap Fitness, sowie aller diesbezüglichen Leistungen und Angebote von Quantum Leap Fitness gelten ausschließlich diese AGB. Andere AGB, insbesondere AGB der Publisher werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
1.5 Diese AGB gelten auch bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.
1.6 Die verbindliche Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch, selbst wenn diese AGB in andere Sprachen übersetzt werden bzw. worden sind.
1.7 Quantum Leap Fitness ist berechtigt, diese AGB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn Quantum Leap Fitness auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
2. Teilnahme
2.1 Quantum Leap Fitness bietet den Publishern des Affiliateprogramms die Möglichkeit, im Rahmen dieser AGB, den Internetshop, sowie die Produkte von Quantum Leap Fitness zu bewerben. Zu diesem Zweck stellt Quantum Leap Fitness den Publishern Werbematerial zur Verfügung.
2.2 Die von Publishern getroffenen Werbemaßnahmen und ggf. betriebenen Webseiten werden grundsätzlich nicht geprüft, insbesondere nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit, und stellen nicht die Meinung oder Ansicht von Quantum Leap Fitness dar. Die Publisher sind für alle Inhalte, die sie veröffentlichen, in vollem Umfang selbst verantwortlich.
2.3 Quantum Leap Fitness ist jederzeit berechtigt, die unentgeltlich bereitgestellten Dienste und Leistungen zu ändern, neue Dienste und Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste und Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Dabei wird jeweils auf die berechtigten Interessen der Publisher Rücksicht genommen.
3. Registrierung und Publisherkonten
3.1 Die Teilnahme am Affiliateprogramm setzt die vorherige Registrierung als Publisher voraus. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt ausschließlich unter Einwilligung in diese AGB.
3.2 Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Publisherkontos. Erst mit der endgültigen Freischaltung der Registrierung kommt zwischen Quantum Leap Fitness und dem Publisher ein Vertrag über die Teilnahme am Affiliateprogramm (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande.
3.3 Um ein Publisherkonto bei quantumleapfitness.de eröffnen zu können, muss sich der Publisher zunächst u.a. mit einer gültigen Emailadresse bei quantumleapfitness.de registrieren. Die Registrierung erfolgt in folgenden Schritten:
- Betätigen der Schaltfläche "Registrieren".
- Eingabe der erforderlichen Daten und Zustimmung zu diesen AGB.
- Betätigen der Schaltfläche "Registrierung absenden".
Der Registrierungsvorgang kann jederzeit durch Schließen des Browserfensters abgebrochen werden. Eine Berichtigung der eingegebenen Daten kann auch noch in der Kontoverwaltung erfolgen.
3.4 Die bei der Registrierung abgefragten und erforderlichen Daten sind vollständig und richtig anzugeben. Die Falschangabe dieser Daten stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Nachträgliche Änderungen dieser Daten hat der Publisher unaufgefordert und unverzüglich selbst zu korrigieren.
3.5 Quantum Leap Fitness behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Die endgültige Freischaltung kann bis zu sieben Werktage dauern. Bereits kurz nach der Registrierung kann es zu einer automatisierten vorläufigen Freischaltung kommen, ein Anspruch auf endgültige Freischaltung und dauerhafte Teilnahme am Affiliateprogramm ergibt sich daraus ausdrücklich nicht. Quantum Leap Fitness behält sich das Recht vor, die vorläufige Freischaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
3.6 Es ist nur ein Publisherkonto pro Publisher gestattet. Die Eröffnung oder Unterhaltung mehrerer Publisherkonten, insbesondere durch Neuregistrierung nach Sperrung des Publisherkontos oder bei Hausverbot, ist ausdrücklich untersagt und stellt für sich jeweils einen außerordentlichen Kündigungsgrund des Nutzungsvertrages dar. Die Nutzung eines Publisherkontos durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Publisherkonten sind nicht übertragbar.
3.7 Publisher haben ihr Passwort geheim zu halten und dürfen das Passwort insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Die Publisher sind selbst verantwortlich, ihren Zugang zum Portal und das Passwort ausreichend zu sichern. Publisher haften im Rahmen der bestehenden Sorgfaltspflichten grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Publisherkontos vorgenommen werden.
3.8 Quantum Leap Fitness speichert den Vertragstext und sendet diesen sowie diese AGB dem Publisher unverzüglich via E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch unter https://quantumleapfitness.de/pages/affiliate eingesehen, ausgedruckt, sowie gespeichert werden.
4. Verbotene Werbemaßnahmen
4.1 Der Publisher garantiert, dass seine Werbemaßnahmen, sowie die von ihm eingesetzten Webseiten und Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen.
4.2 Die Werbemaßnahmen des Publishers sind entsprechend dem jeweils geltenden Recht zu kennzeichnen. Die Werbemaßnahmen dürfen insbesondere nicht irreführend sein.
4.3 Dem Publisher sind alle Maßnahmen untersagt, die zu einer manipulierten und/oder künstlichen Erhöhung des Zugriffs auf die Inhalte oder Produkte von Quantum Leap Fitness führen. Dem Publisher ist es insbesondere untersagt, die Anzahl der Zugriffe, Verkäufe oder Leads zu manipulieren, um bspw. Zugriffe, Verkäufe oder Leads darzustellen, die nicht der Realität entsprechen oder die unnatürlich zustande gekommen sind (wie etwa "Forced Clicks" oder "Cookie Dropping").
4.4 Die Verbreitung, Veröffentlichung und/oder Verlinkung von schädlichen Inhalten, insbesondere von Viren, Trojanern, Exploits, Malware und/oder anderen schädlichen Dateien ist untersagt.
4.5 Die Veröffentlichung von Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen ist untersagt. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend:
- Jugendgefährdende oder jugendbeeinträchtigende Inhalte, insbesondere erotischer Natur.
- Sittenwidrige und/oder diffamierende und/oder beleidigende und/oder belästigende Inhalte.
- Radikale und/oder verfassungsfeindliche Inhalte oder Symbole.
4.6 Die Veröffentlichung von Inhalten, die gegen Rechte Dritter verstoßen ist verboten. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend:
- Inhalte, die gegen das Urheberrecht oder das Leistungsschutzrecht Dritter verstoßen (z.B. Fotografien und/oder Texte).
- Inhalte, die gegen das Kennzeichenrecht (z.B.: Markenrecht, Werktitelrecht und/oder Namensrecht) Dritter verstoßen.
- Inhalte, die gegen das Persönlichkeitsrecht Dritter verstoßen.
4.7 Es dürfen bei der Bewerbung keine verbotenen Heilaussagen getroffen werden und der bewerbende Publisher / Affiliate muss sich an die EU Health Claims Verordnung halten.
Quantum Leap Fitness übernimmt keine Verantwortung für von Influencern getätigte Aussagen. Es dürfen keine Aussagen getätigt werden, die suggerieren oder den Anschein erwecken, dass durch Produkte von Quantum Leap Fitness Krankheiten geheilt werden könnten. Dies ist klar verboten.
4.8 Weiterhin ist das Bewerben folgender Maßnahmen und Mittel verboten:
- Das Bewerben oder Registrieren auf Gutscheinseiten oder Apps in jeglicher Hinsicht
- Das Bewerben mit fremden Gutscheincodes, welche anderen Affiliates zugehörig sind, ähnlich klingen oder Gutscheincodes die den Namen Quantum Leap Fitness oder QLF beinhalten sind nicht gestattet.
- Das Kopieren von Werbeanzeigen und Neu-Schalten von Quantum Leap Fitness eigenen Werbeanzeigen (Creatives) ist nicht erlaubt. (Meta, Google, Youtube, TikTok und allen anderen Ad Plattformen)
- Das Registrieren mit mehreren Accounts und das Zuordnen eigener Strukturen in Verbindung mit dem Teamlink ist strengstens untersagt und verboten
4.9 Webseiten müssen dauerhaft erreichbar sein; „Under Construction"-Seiten oder sehr lange Ladezeiten werden nicht akzeptiert.
4.10 Domains, Social-Media-Accounts & Landingpages dürfen weder „Quantum Leap Fitness" noch „QLF" oder Tippfehler-Varianten enthalten.
4.11 Bei der Bewerbung Ihrer eigenen Website im Rahmen des Quantum Leap Fitness Affiliateprogramms ist Folgendes zu beachten:
4.12 Die Begriffe „Quantum Leap Fitness", „QuantumLeapFitness", „quantumleapfitness.de" sowie Falschschreibweisen oder Tippfehler dieser Markenbezeichnungen dürfen weder im Anzeigentext noch in der Überschrift Ihrer Anzeigen verwendet werden.
4.13 Als sichtbare URL (Display URL) in Anzeigen dürfen Sie nur die Domain verwenden, die Sie im Rahmen Ihrer Anmeldung zum Affiliateprogramm angegeben haben. Bei Änderungen Ihrer Domain ist Quantum Leap Fitness umgehend zu informieren.
4.14 Automatische Weiterleitungen auf die Website von Quantum Leap Fitness sind nicht gestattet.
4.15 Das Bieten auf die Marke „Quantum Leap Fitness" sowie auf Kombinationen mit Begriffen wie „Gutschein", „Rabatt", „Code", „Shop", „de" (z.B. „Quantum Leap Fitness Gutschein", „QLF Rabattcode" usw.) und vergleichbare Schreibweisen ist nicht erlaubt.
4.16 Direktes Weiterleiten/Linking aus Suchmaschinen-Anzeigen und anderen Ad Plattformen auf quantumleapfitness.de ist untersagt; es muss eine eigene Landingpage verwendet werden.
4.17 Bewerbung über Google Shopping oder vergleichbare Preis-/Produktsuchmaschinen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Quantum Leap Fitness zulässig. Markenbegriffe müssen als Negativkeywords eingebucht werden und angezeigte Preise, Verfügbarkeit und Versandkosten sind stets korrekt darzustellen.
4.18 Es dürfen ausschließlich offiziell freigegebene, unveränderte Werbemittel genutzt werden; jede Manipulation führt zum Ausschluss.
4.19 Cookies dürfen erst gesetzt werden, nachdem ein sichtbares Quantum Leap Fitness-Werbemittel eingeblendet und freiwillig angeklickt wurde; Post-View-Tracking ist untersagt.
4.20 Quantum Leap Fitness ist berechtigt, je nach Intensität des Verstoßes, Publisher zu verwarnen, Publisher temporär oder dauerhaft zu sperren und/oder den Nutzungsvertrag ordentlich und/oder außerordentlich zu kündigen sowie ein Hausverbot auszusprechen.
5. Nutzungsrechte
5.1 An Inhalten, die dem Urheberrecht unterliegen, räumt der Publisher Quantum Leap Fitness ein einfaches, nichtübertragbares, räumlich unbegrenztes und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht ein, die Inhalte zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, sowie zu bearbeiten, sollte dies erforderlich sein.
5.2 Quantum Leap Fitness räumt dem Publisher ein einfaches, nichtübertragbares, räumlich unbegrenztes und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht ein, die zur Verfügung gestellten Werbemittel zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
6. Provisionen
6.1 Die Modalitäten und Höhe der Provisionen unterliegen einer gesonderten Vereinbarung.
6.2 Der Publisher hat nur insoweit Provisionsansprüche, soweit diese ordnungsgemäß und ohne Manipulationen entstanden sind (siehe oben "Verbotene Werbemaßnahmen").
6.3 Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, erstrecken sich die Provisionsansprüche auch auf Folgegeschäfte des geworbenen Kunden, die dieser zu einem späteren Zeitpunkt mit Quantum Leap Fitness abschließt. Bei Beendigung des Vertrages enden alle Provisionsansprüche.
6.4 Es wird grundsätzlich monatlich abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart. Der jeweilige Provisionsanspruch des Publishers wird jedoch frühestens einen Monat nach erfolgter Abrechnung fällig und auch nur soweit sich bis dahin keine Korrekturen, insbesondere durch Stornierungen oder Widerrufe ergeben haben, die vom jeweiligen Provisionsanspruch in Abzug gebracht werden.
6.5 Provisionen berechnen sich stets auf Basis des Netto-Warenkorbwertes.
6.6 Cookie-Laufzeit: 30 Tage. Ab Beginn des Check-out-Prozesses gilt ein Basket-Freeze von 30 Minuten, um Last-Click-Attribution zu stabilisieren.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperre und Hausverbot
7.1 Der Nutzungsvertrag kann durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung beendet werden. Die Aufführung von außerordentlichen Kündigungsgründen in diesen AGB ist exemplarisch und nicht abschließend.
7.2 Sowohl der Publisher als auch Quantum Leap Fitness sind berechtigt, den Vertrag über die Teilnahme am Affiliateprogramm jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich zu kündigen.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie das Recht zur Sperrung oder ein Hausverbot auszusprechen bleiben hiervon unberührt.
7.4 Das Vertragsverhältnis endet mit Wirksamwerden der Kündigung. Quantum Leap Fitness behält sich vor, das Publisherkonto mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
7.5 Verstößt der Publisher gegen die AGB oder geltendes Recht, so ist Quantum Leap Fitness berechtigt, nach eigenem Ermessen Maßnahmen durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages, die vorläufige oder dauerhafte Sperrung des Publisherkontos, die vorläufige oder dauerhafte Einstellung einzelner oder aller Leistungen sowie die Erteilung eines Hausverbots.
7.6 Während einer bestehenden Sperre besteht Hausverbot für den betroffenen Publisher. Es ist ihm insbesondere untersagt, sich erneut zu registrieren. Ein Hausverbot kann auch unabhängig von einer Sperre ausgesprochen werden.
7.7 Quantum Leap Fitness ist berechtigt, mit Ablauf von einem (1) Monat nach Wirksamwerden der Kündigung und ggf. nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen, sämtliche im Rahmen der Teilnahme entstandenen Daten des Publishers unwiederbringlich zu löschen.
7.8 Jeder Verstoß des Publishers gegen die Teilnahmebedingungen kann zur sofortigen Sperrung des Publisherkontos bis zur Beseitigung des Verstoßes und gegebenenfalls auch zur fristlosen Kündigung des Vertrags über die Teilnahme am Affiliateprogramm von Quantum Leap Fitness führen. Darüber hinaus behält sich Quantum Leap Fitness ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor – insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
8. Haftungsfreistellung
8.1 Der Publisher stellt Quantum Leap Fitness von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Publisher oder Dritte aufgrund der Verletzung ihrer Rechte durch die vom Publisher im Rahmen der Teilnahme am Affiliateprogramm veröffentlichen Inhalte oder Werbemaßnahmen gegenüber Quantum Leap Fitness geltend machen.
8.2 Der Publisher übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Quantum Leap Fitness einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Publisher nicht zu vertreten ist.
8.3 Der Publisher ist verpflichtet, Quantum Leap Fitness für den Fall einer Inanspruchnahme durch andere Publisher oder Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß alle Informationen, insbesondere vorausgehende Schriftwechsel, zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
9. Haftung
9.1 Quantum Leap Fitness haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
9.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Quantum Leap Fitness bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von Quantum Leap Fitness herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), haftet Quantum Leap Fitness unbeschränkt.
9.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung vertraut werden durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalspflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden ausgeschlossen.
9.4 Für die von Quantum Leap Fitness unentgeltlich zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) haftet Quantum Leap Fitness nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste und/oder Leistungen entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.
9.5 Quantum Leap Fitness haftet nicht für Schäden oder Ausfälle, welche durch Störungen an Telefonleitungen, sonstigen Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Überdies haftet Quantum Leap Fitness nicht für Schäden oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
9.6 Bei der Überlassung von Speicherplatz schließt Quantum Leap Fitness jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel aus. Spätere Einwendungen und/oder Ansprüche wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
9.7 Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von Quantum Leap Fitness oder Dritten, für die Quantum Leap Fitness haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für Quantum Leap Fitness möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter.
9.8 Die Publisher sind für die Sicherung ihrer Daten (Backup) selbst verantwortlich. Quantum Leap Fitness führt insbesondere kein Backup durch und ist für den zufälligen Verlust von Daten nicht verantwortlich.
10. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen Quantum Leap Fitness an Dritte ist ausgeschlossen, soweit der Publisher Unternehmer ist. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
11. Rückruf
Im Falle des Rückrufs von Ware durch Quantum Leap Fitness hat der Publisher unverzüglich jede Werbemaßnahme in Bezug auf die zurückgerufene Ware zu unterlassen.
12. Geheimhaltung
12.1 Die in diesem Abschnitt aufgeführten folgenden Bedingungen zur Geheimhaltung gelten nur gegenüber Publishern, die Unternehmer sind.
12.2 Im Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit werden dem Publisher ggf. vertrauliche Informationen und Unterlagen des Kompetenzbereichs von Quantum Leap Fitness offenbart. Die Parteien treffen daher die nachfolgende Vereinbarung zu dem Zweck, die Weitergabe dieser vertraulichen Informationen und Unterlagen an unbefugte Dritte auszuschließen.
12.3 Der Publisher verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Zusammenarbeit offenbarten vertraulichen Informationen und Unterlagen, gleich in welcher Form, Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen.
12.4 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren auch nach Erfüllung, Kündigung oder Rückgängigmachung dieser Vereinbarung weiter; soweit es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 17 UWG handelt, wird eine zeitlich unbeschränkte Geltung vereinbart.
12.5 Wenn Quantum Leap Fitness dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Sachen und Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente, etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben bzw. zu vernichten.
12.6 Der Publisher behandelt preis- und umsatzbezogene Daten sowie KPIs als Geschäftsgeheimnisse i.S. d. § 2 GeschGehG.
13. Datenschutz & gemeinsame Verantwortlichkeit
13.1 Die Parteien handeln bei Tracking-Technologien als gemeinsam Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO. Die wesentlichen Punkte stellt Quantum Leap Fitness in seiner Datenschutzerklärung bereit.
13.2 Der Publisher setzt eine CMP nach IAB-TCF ein und spielt Tracking-Tags erst nach gültiger Einwilligung aus.
13.3 Tracking-Daten werden ausschließlich in der EU/EWR verarbeitet oder unter geeigneten Garantien transferiert.
14. Compliance & Audit
14.1 Quantum Leap Fitness kann bei Auffälligkeiten ein Audit anfordern (Log-Files, Kampagnen-Setups, Creative-Platzierungen).
14.2 Der Publisher hat innerhalb von drei Werktagen alle angeforderten Nachweise bereitzustellen; unterbleibt dies, kann Quantum Leap Fitness die Partnerschaft sofort beenden und offene Provisionen einbehalten.
15. Qualitäts-KPIs & Zielmarkt
15.1 Primärer Zielmarkt ist der DACH-Raum; Traffic aus anderen Ländern kann von der Vergütung ausgeschlossen werden.
15.2 Quantum Leap Fitness kann Partnerschaften beenden, wenn die Stornoquote dauerhaft > 2 % liegt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Der Nutzungsvertrag einschließlich der AGB unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Gegenüber Unternehmern ist der Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnisse der Sitz von Quantum Leap Fitness. Dies gilt auch für die Nacherfüllung.
16.3 Sind beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Sitz von Quantum Leap Fitness der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus den Rechtsbeziehungen mit dem Publisher resultierenden Ansprüche. Dies gilt auch für Publisher, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben sowie für Publisher, die nach Abschluss eines Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein Land außerhalb der Europäischen Union verlegt haben. Unabhängig davon ist Quantum Leap Fitness jedoch auch berechtigt, den Publisher an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
